Sehr geehrter Herr DI Klement!

Vielen Dank für Ihre großartige Arbeit ! Bin am verzweifeln, weil so viele dermaßen schlafen und alles glauben, was im TV kommt. Anbei sende ich Ihnen mein Schreiben an Verfassungsrichter Professor Hauer:

 

Sehr geehrter Herr Professor Hauer !

Ich habe bei Ihnen die Vorlesungen in Verwaltungsrecht besucht und bei Ihnen Prüfungen abgelegt. Ihr Vortragsstil hat mich beeindruckt. Ich habe Sie als unkonventionellen und kritischen Vortragenden kennengelernt, der durch seine konservative Art einen anderen Stil in eine vom Geiste der „68-er“ geprägte Universität gebracht hat.

Jetzt wird Sie als Richter am österreichischen Verfassungsgerichtshof eine elementare Entscheidung treffen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird darüber zu entscheiden sein, ob ein mittelbarer Impfzwang den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechten widerspricht. Hunderttausende Staatsbürger sind äußerst besorgt über einen drohenden Impfzwang. Die Europäische Arzneimittelbehörde stellte bereits Hunderttausende Impfgeschädigte fest. Im Waldviertel verstarb eine junge Krankenschwester unmittelbar nach dieser Impfung. Auch in meinem Umkreis klagen Geimpfte über schwere Nebenwirkungen.

Im Jänner unterschrieben über 250.000 Bürger ein Volksbegehren, wo gefordert wurde, dass es keine Benachteiligung von Bürgern geben darf, welche sich nicht gegen „Covid19“ impfen lassen wollen. Die Verunsicherung ist sehr groß. Wir, Impfkritiker wollen keine „Menschen zweiter Klasse“ in diesem Staat sein. Ja, wir wollen dieselben Rechte wie die Geimpften. Ansonsten steht eine schreckliche Spaltung der Gesellschaft bevor. Diese Frage, ob ein mittelbarer Impfzwang zulässig ist oder nicht, wird die entscheidendste und wichtigste Frage sein, die der österreichische Verfassungsgerichtshof jemals zu entscheiden hatte.

Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie sich als freiheitsliebender Universitätsprofessor und Richter gegen eine Diskriminierung von Impfskeptikern einsetzen werden.

Hunderttausende Österreicher hoffen auf Sie !

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Jur. Klaus Goldmann