BZÖ-Nikel: Werde statutenwidersinnigen Ausschluss der stärksten Landesgruppe nicht hinnehmen!
„Verkleinerter Bundesvorstand und nie via Bundeskonvent bestätigte Obfrau kann voll handlungsfähige Landesgruppe gar nicht ausschließen“
Klagenfurt (OTS) – Als „durchschaubares Spiel und billigen Versuch die Vorwürfe auf Bundesebene weiter zu verschleiern“ bezeichnet heute Kärntens BZÖ-Landesobmann Helmut Nikel den kindischen Versuch, gleich das gesamte BZÖ-Kärnten vom Bundes-BZÖ auszuschließen. „Eine per Konvent nie bestätigte Bundesobfrau und ein nicht statutenkonform zusammengesetzter verkleinerter Bundesvorstand kann nie und nimmer die stärkste Landesgruppe ausschließen. Die Legitimation hierzu ist nicht gegeben und eine eindeutige Kompetenzüberschreitung. Die höchste demokratische Instanz innerhalb des Bündnisses ist der Bundeskonvent. Die heutige Vorgangsweise zeigt aber leider offenbar klar auf, dass alle, die diesen „Beschluss“ mitgetragen haben könnten, somit mit den Verantwortlichen des Skandals im selben Boot sitzen. Das gesamte Vorgehen von Trodt-Limpl und Korak wird jedoch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht stoppen können. Der für den Zeitraum der dubiosen Rechnungen verantwortlich zeichnende Bundesgeschäftsführer und der Bundesfinanzreferent werden von mir als Landesobmann aus dem BZÖ-Kärnten mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen. Diesen Beschluss werde ich mir nächste Woche vom Landesvorstand statutenkonform bestätigen lassen“, so Nikel.
„Es wird ganz bestimmt nicht funktionieren, sich im Landtag bewusst nicht zum BZÖ zu bekennen und zeitgleich als geschäftsführende und nie gewählte BZÖ-Bundesobfrau die Kärntner hinausboxen zu wollen. Mehr Widersprüche auf einmal kann es gar nicht geben, Trodt-Limpl macht sich nur noch lächerlich“, so Nikel in einer ersten Reaktion.